Organisatorischer Ablauf
Wissenswertes zur Förderung
Die Ausbildungsunternehmen wählen den/die Auszubildenden aus, der/die für den Austausch in Frage kommt/kommen. Besteht das Interesse zunächst nur von Seiten des/der Auszubildenden, ist eine Absprache mit der Ausbildungsfirma notwendig. Gemeinsam mit der Bildungs-Werkstatt und dem Auszubildenden legen sie den Zeitpunkt und die Dauer des Aufenthaltes fest. Die Aufenthaltsdauer muss mindestens drei Wochen betragen. Die geeigneten Zeiten, die sich vorzugsweise nicht mit den Berufsschulphasen überschneiden, können mit dem Ansprechpartner in der Bildungs-Werkstatt abgestimmt werden.
Da es sich um EU-Zuschüsse im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci handelt, ist das Stipendium an die Förderrichtlinien des BIBB gebunden. Die Höhe variiert je nach aufnehmendem Land und Aufenthaltsdauer.
Die Teilnehmer erstellen sich in einigen einfachen Schritten einen Europass Lebenslauf sowie ggf. einen Europass Sprachenpass. Dies dient vor dem Austausch zur besseren Kommunikation und Abstimmung mit den europäischen Partnern, welche sich mit diesen Dokumenten ein Bild von den Auszubildenden machen können. Die Teilnehmer erhalten ein bis zwei Wochen vor der Abreise im Rahmen des Vorbereitungskurses berufsbezogenen Fremdsprachenunterricht, im dem zudem interkulturelle Kenntnisse vermittelt werden.
Die Bildungs-Werkstatt Chemnitz übernimmt die komplette Organisation der Angelegenheiten, die mit der Förderung in Verbindung stehen. Bei Bedarf unterstützt sie die Teilnehmer und deren Unternehmen bei der Kommunikation mit den Partnerunternehmen und -einrichtungen im Ausland.
Facts:
Da es sich um EU-Zuschüsse im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci handelt, ist das Stipendium an die Förderrichtlinien des BIBB gebunden. Die Höhe variiert je nach aufnehmendem Land und Aufenthaltsdauer.
Die Teilnehmer erstellen sich in einigen einfachen Schritten einen Europass Lebenslauf sowie ggf. einen Europass Sprachenpass. Dies dient vor dem Austausch zur besseren Kommunikation und Abstimmung mit den europäischen Partnern, welche sich mit diesen Dokumenten ein Bild von den Auszubildenden machen können. Die Teilnehmer erhalten ein bis zwei Wochen vor der Abreise im Rahmen des Vorbereitungskurses berufsbezogenen Fremdsprachenunterricht, im dem zudem interkulturelle Kenntnisse vermittelt werden.
Die Bildungs-Werkstatt Chemnitz übernimmt die komplette Organisation der Angelegenheiten, die mit der Förderung in Verbindung stehen. Bei Bedarf unterstützt sie die Teilnehmer und deren Unternehmen bei der Kommunikation mit den Partnerunternehmen und -einrichtungen im Ausland.
Facts:
- In einem Teilnehmer-Vertrag zwischen der Bildungs-Werkstatt, der Ausbildungseinrichtung und dem Auszubildenden sind die Eckdaten des Auslandsaufenthalts geregelt und die Höhe des Stipendiums festgelegt.
- Die im Teilnehmer-Vertrag festgelegte Praktikumszeit gilt als verbindlich. Eine Nichteinhaltung (z.B. durch eine verfrühte Abreise) hat Auswirkungen auf die Höhe des Stipendiums.
- Dem Teilnehmer-Vertrag liegt eine Lernvereinbarung bei, in der zwischen entsendender Einrichtung (Ausbildungsbetrieb/Schule) und aufnehmender Einrichtung (Praktikumsbetrieb) die Inhalte Ihres Praktikums festgelegt sind.
- Für die Zeit des Aufenthaltes kann für die Teilnehmer eine Auslandsversicherung abgeschlossen werden (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).
- Nach Abschluss des Praktikums muss vom Partnerunternehmen im Ausland die Bestätigung des Lernaufenthalts ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt werden. Diese wird dann anschließend von der entsendenden Einrichtung bestätigt.
- Nach Abschluss des Praktikums müssen die Teilnehmer einen Teilnehmerbericht ausfüllen.
- Bei erfolgreicher Durchführung des Auslandspraktikums wird die Bildungs-Werkstatt Chemnitz einen Europass Mobilitätsnachweis (Europass Mobility) für die Teilnehmer beantragen, ausfüllen und an die Teilnehmer weiterleiten. Der Nachweis kann auf Deutsch oder Englisch erstellt werden.